Elfenweg 6
27474 Cuxhaven
Telefon: 04721- 3 80 61

Informationen zu den Ausbildungsberufen

Hier finden Sie Informationen für folgende Berufe:

Berufsbezeichnung
Kraftfahrzeugmechatroniker / Kraftfahrzeugmechatronikerin,
anerkannt durch die Verordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I, S. 1501)

Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Zur weiteren Qualifizierung des Nachwuchses haben die Sozialpartner Lehrgänge zur überbetrieblichen Unterweisung vereinbart.

Arbeitsgebiet
Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik tätig. Die Ausbildung erfolgt bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben.

Berufliche Fähigkeiten
Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung kundenorientiert aus. Sie beschaffen sich Informationen und werten sie aus, planen ihre Arbeit und dokumentieren sie. Sie analysieren elektrische, elektronische, mechanische sowie pneumatische und hydraulische Systeme, stellen Fehler und Störungen fest und beheben diese. Dabei setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme zur Erstellung von Prüfprotokollen ein.

Kraftfahrzeugmechatroniker / Kraftfahrzeugmechatronikerinnen

  • diagnostizieren Fehler und Störungen und deren Ursachen
  • warten, prüfen und stellen Fahrzeuge und Systeme ein
  • demontieren und montieren Kraftfahrzeuge und deren Systeme, Baugruppen und Bauteile und setzen sie instand
  • rüsten Kraftfahrzeuge und deren Systeme aus, um und nach
  • untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb
  • aktualisieren Systeme und Prüfgeräte
  • kommunizieren mit internen und externen Kunden situationsgerecht
  • planen und kontrollieren Arbeitsabläufe und bewerten Arbeitsergebnisse
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an.
Berufsbezeichnung
Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin.
Geregelt als Ausbildungsberuf durch Erprobungsverordnung vom 2. Juni 2004 (BGBl. I S. 1057)

Ausbildungsdauer
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet
Die Ausbildung erfolgt in Kraftfahrzeugwerkstätten und bei Fahrzeugherstellern.
Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerinnen sind in der Pflege und Wartung, der Prüfung und Diagnose, der Instandsetzung sowie der Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen tätig.

Berufliche Fähigkeiten
Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerinnen führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen selbständig und im Team durch. Sie stellen Fehler und Störungen an elektrischen, elektronischen, mechanischen sowie pneumatischen und hydraulischen Systemen fest und beheben sie. Zur Erstellung von Prüfprotokollen setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme ein.

Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerinnen

  • diagnostizieren die Ursachen für Fehler und Störungen
  • warten und prüfen Fahrzeuge und stellen deren Systeme ein
  • demontieren und montieren Fahrzeuge, Bauteile, Baugruppen und deren Systeme und setzen sie instand
  • rüsten Kraftfahrzeuge und Systeme mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus
  • untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb
  • führen Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen durch
  • planen Arbeitsabläufe und sichern die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse
  • beraten und informieren Kunden
Berufsbezeichnung
Automobilkaufmann/Automobilkauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 26. Mai 1998 (BGBl. I, S. 1145)

Ausbildungsdauer
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet
Automobilkaufleute sind in Autohäusern, bei Automobilherstellern und Importeuren von Automobilen tätig. Sie sind mit folgenden Arbeitsgebieten befasst: Disposition, Beschaffung, Vertrieb, Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kundendienst. Automobilkaufleute beobachten den Markt, bereiten die gewonnenen Informationen für Marketingentscheidungen auf. Sie bieten alle das Kraftfahrzeug betreffenden Dienstleistungen an, sie sind insbesondere mit der Vorbereitung, dem Angebot und der Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing-, Flottenmanagement-, Versicherungs- und Garantieverträgen befasst. Automobilkaufleute arbeiten kundenorientiert und tragen dazu bei, einen wirtschaftlichen Betriebsablauf zu sichern.

Berufliche Fähigkeiten
Automobilkaufleute

  • wenden ihre in der technischen Praxis erworbenen Produktkenntnisse kundenorientiert an,
  • beurteilen die Absatzchancen und beobachten das Verhalten von Kunden und Wettbewerbern am Markt,
  • planen Marketingmaßnahmen und führen sie durch,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft an,
  • holen Angebote ein, vergleichen die Konditionen und kaufen Waren,
  • kontrollieren den Wareneingang und prüfen Rechnungen und Lieferpapiere,
  • bevorraten Fahrzeuge, Teile und Zubehör, wenden Lagerwirtschaftskonzepte an,
  • kalkulieren Verkaufs- und Werkstattpreise,
  • wirken beim Verkauf von Fahrzeugen mit,
  • bereiten Finanzierungs-, Leasing-, Flottenmanagement-, Versicherungs- und Garantieverträge vor und vermitteln sie,
  • verkaufen Teile und Zubehör,
  • planen und führen Einkaufs-, Beratungs- und Verkaufsgespräche,
  • bearbeiten Verkaufs- sowie Werkstattaufträge und erstellen Rechnungen,
  • begründen den Kunden abgerechnete Leistungen,
  • wickeln Garantie- und Kulanzaufträge ab,
  • bearbeiten Reklamationen,
  • führen Kostenrechnungsvorgänge und bearbeiten Zahlungsvorgänge,
  • rechnen Löhne, Prämien und Provisionen ab,
  • wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an.