Kfz-Schiedstelle
Hinter dem blauen Meisterschild steht auch Verbraucherschutz!
Wenn Kunde und Werkstatt sich nicht einigen, steht die Schiedsstelle zur Verfügung, welche von den Innungen getragen wird.
Nunmehr seit über 40 Jahren regeln die Schiedsstellen Reklamationen als neutrale Kommission unbürokratisch zwischen Kunden und Innungsbetrieben. Ohne Gericht, Anwalts- oder Prozesskostenrisiko. Die Anrufung der Schiedsstelle ist für den Verbraucher kostenfrei.
Insgesamt gibt es bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen zur außergerichtlichen Belegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Meisterbetrieben, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf geht. Kfz-Schiedsstellen werden nur dann tätig, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Kunden und einem Meisterbetrieb der Innung kommt. Das Meisterschild soll damit Ausdruck des Qualitätsversprechens eines Innungsbetriebes sein.
Die Schiedsstellenkommission ist mit Fachleuten besetzt. In den Schiedsstellen sind alle etablierten Einrichtungen vertreten: Das Handwerk, ADAC, DAT und der TÜV.



