Aufgaben nach der Handwerksordnung
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung sind:
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
(Gespräche mit Stadt und Landkreis zu Themen der Auftragsvergabe, Beitragsbelastungen der Betriebe, Stärkung der Handwerklichen Interessen gegenüber Politik und Wirtschaft,…) - Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
(Innungsversammlung zum allgemeinen Informationsaustausch, Weitergabe von Fachinformationen durch die Verbandszugehörigkeit, Teilnahme von Meistern oder Gesellen an Versammlungen, Organisation von Gesellenfahrten, Seminaren,…) - Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
(Wahlen der Gesellenprüfungsausschüsse, Vorbereitung der Prüfung, Gespräche mit den Berufsschulen über inhaltliche Umsetzung der Lehrinhalte, Mitsprache bei Ausbildungsfragen,…) - Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
(Organisation von allgemeinen Lehrgängen, Meisterkursus,…) - Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
(Bebauungspläne, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Anhörung bei Ausnahmegenehmigungen,…) - Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Lehrlingen.
(Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten)
Die Innungsstruktur
Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Lehrlingswart, der als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben eines Gewerkes problemlösend fungiert.
Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.
Übergeordnete Fachverbände sind die Landesinnungsverbände mit dem jeweiligen Landesinnungsmeister sowie auf Bundesebene die Zentralverbände der jeweiligen Berufsstände mit ihren Vorsitzenden.



